Drohnenregeln 2026: Der umfassende Leitfaden für Tschechien, Deutschland und Österreich

17.02.2026


Drohnenregeln 2026: Der umfassende Leitfaden für Tschechien, Deutschland und Österreich

Rechtlicher Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich als informativer Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Betrieb einer Drohne ist mit einem hohen Maß an persönlicher Verantwortung des Piloten als Luftfahrzeugführer verbunden. Vor jedem Start sind Sie gesetzlich verpflichtet, den aktuellen Status des Luftraums in offiziellen nationalen Anwendungen zu prüfen und sowohl den geltenden EASA-Rahmen als auch die nationalen Vorschriften einzuhalten.

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Drohnenfliegen im Jahr 2026 ist längst nicht mehr in erster Linie eine Frage der technischen Fähigkeiten des Piloten, sondern vor allem der Fähigkeit, sich präzise in einem komplexen digitalen Luftraum zu orientieren. Auch wenn die Europäische Union einen einheitlichen EASA-Regulierungsrahmen für die Unterkategorien OPEN A1 und A3 eingeführt hat, ändert sich die Praxis vor Ort in dem Moment dramatisch, in dem Sie mit Ihrer Drohne eine Staatsgrenze überschreiten. Die nationalen Besonderheiten in Tschechien, Deutschland und Österreich unterscheiden sich so stark, dass fehlende Detailkenntnisse zur sofortigen Beschlagnahme der Ausrüstung oder zu finanziell existenzbedrohenden Bußgeldern führen können.

Dieser Artikel dient als maßgeblicher Vergleich für Besitzer von Kameradrohnen der Produktlinien DJI Mini, Air und Mavic, für Piloten selbst gebauter FPV-Drohnen sowie für Besitzer älterer Luftfahrzeuge ohne Klassenkennzeichnung, also sogenannter Legacy-Drohnen.

1. Offizielle nationale Quellen: Der erste Schritt jedes legalen Fluges

Einer der am weitesten verbreiteten – und zugleich gefährlichsten – Mythen in der Drohnen-Community ist es, sich auf Karten in Hersteller-Apps (z. B. DJI Fly) zu verlassen. Diese Karten sind rechtlich nicht verbindlich und enthalten häufig keine kritischen temporären Einschränkungen oder spezifische nationale Naturschutzzonen. Als Luftfahrzeugführer eines unbemannten Luftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Flugvorbereitung mit offiziellen nationalen Tools durchzuführen.

Tschechien: DroneMap.gov.cz
In Tschechien ist die einzige verbindliche Quelle das Portal DroneMap.gov.cz, betrieben von der Flugsicherung der Tschechischen Republik (ANS CR / ŘLP). Im Jahr 2026 integriert dieses System nicht nur statische Zonen (Flughäfen, Justizvollzugsanstalten, Kraftwerke), sondern auch dynamische Einschränkungen (NOTAMs) sowie Koordination im Rahmen von U-Space in dicht besiedelten Gebieten.

Worauf achten: Rote Zonen (verboten), gelbe Zonen (Höhenbegrenzung und/oder Koordination erforderlich) und blaue Zonen (temporäre Einschränkungen).

Wichtig: In Tschechien gelten strenge Regeln rund um Regierungsgebäude und die Prager Burg; diese sind in DroneMap.gov.cz klar gekennzeichnet.

Deutschland: Bundesportal DIPUL
Deutschland hat Informationen zur unbemannten Luftfahrt unter DIPUL.de (Digital Platform for Unmanned Aviation) gebündelt. Der deutsche Luftraum gehört zu den am stärksten frequentierten in Europa, und DIPUL ist der einzige Ort, an dem Sie die Kombination aus Luftraumzonen und spezifischen deutschen Verboten sehen, etwa den Schutz der Privatsphäre in Wohngebieten oder militärische Korridore.

Österreich: Dronespace.at
Österreich nutzt das System Dronespace, verwaltet von Austro Control. Es ist als Webanwendung sowie als mobiles Tool verfügbar. Österreichische Behörden verlangen, dass Piloten die Zonen in Dronespace in Echtzeit im Blick haben. In Österreich wird jeder Flug in der Nähe von Flughäfen oder in Nationalparks ohne vorherige, in dieser Anwendung ausgewiesene Genehmigung konsequent sanktioniert.

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2. Drohnenversicherung: Wo das Hobby endet und das rechtliche Risiko beginnt

Die Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb einer Drohne entstehen, wird im Ausland im Jahr 2026 deutlich strenger gehandhabt als im Inland. Während sie in Tschechien in der Kategorie OPEN oft noch eher als Empfehlung betrachtet wird, ist sie in den Nachbarländern ein "Ticket" in die Luft.

Deutschland: Hier ist die Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung) für alle Drohnen verpflichtend. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Drohne 249 g oder 10 kg wiegt. Bei Stichprobenkontrollen in touristischen Gebieten (z. B. in den Bayerischen Alpen) verlangt die deutsche Polizei einen Versicherungsnachweis, der unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) ausdrücklich abdeckt.

Österreich: Das österreichische Luftfahrtgesetz (Luftfahrtgesetz – LFG) ist noch spezifischer. Es verlangt Deckungssummen, die in SDR-Einheiten (Special Drawing Rights) ausgedrückt werden. Übliche private „Allgemeine Haftpflicht“-Policen aus dem Haushaltsbereich sind hier nicht ausreichend. Wenn Sie in Österreich ohne eine spezifische luftfahrtbezogene Haftpflichtversicherung fliegen, setzen Sie sich dem Risiko von Bußgeldern aus, die bereits bei mehreren hundert Euro beginnen – selbst ohne verursachten Schaden.

Tschechien: Die Verpflichtung gilt für kommerzielle Einsätze und die Kategorie SPECIFIC. Für die Kategorie OPEN (Hobby) ist eine Versicherung gesetzlich nicht strikt vorgeschrieben; aus Sicht der Haftung für Personen- oder Sachschäden gilt sie jedoch als unverzichtbarer Standard für jeden verantwortungsbewussten Piloten.

3. Nationale Besonderheiten: Warum EASA-Regeln in der Praxis nicht ausreichen

Die EASA hat die Definitionen von Klassen und Kategorien (A1, A2, A3) vereinheitlicht, den Mitgliedstaaten jedoch das Recht belassen, eigene geografische Zonen festzulegen. Genau hier machen die meisten Piloten Fehler.

Deutschland: Schutz kritischer Infrastruktur und LuftVO

Die deutsche Betriebsverordnung (LuftVO) enthält strenge Einschränkungen im Umfeld von Infrastruktur:

100-Meter-Abstand: Sie müssen mindestens 100 m horizontalen Abstand zu Autobahnen, Bundesstraßen, Eisenbahnstrecken und Wasserstraßen einhalten.

Wohngebiete: Das Überfliegen von Privatgrundstücken mit einer kameraausgestatteten Drohne ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers verboten. In der Praxis schließt dies Drohnenflüge in deutschen Städten weitgehend aus.

Regierungsgebäude: Abstände zu Gebäuden der staatlichen Verwaltung, Botschaften und Konsulaten werden in Deutschland mittels Detektionssystemen überwacht.

Österreich: Berge, Seen und die A3-Falle

In Österreich ist das größte Risiko die Definition von „Orten mit voraussichtlicher Anwesenheit von Personen“.

Touristische Ziele: Selbst wenn Sie allein auf einer Almwiese stehen, macht die Nähe zu einer Seilbahn, einer Aussichtsplattform oder einer bewirtschafteten Berghütte das Gebiet zu einem Ort, an dem Sie in der Unterkategorie A3 nicht legal fliegen (aufgrund der Pflicht, 150 m Abstand zu Personen und Gebäuden einzuhalten).

Naturschutz: Österreich schützt seine Alpen sehr konsequent. Viele Täler liegen in geografischen Zonen mit flächendeckenden Flugverboten, etwa wegen der Brut geschützter Vogelarten. Diese Zonen finden Sie in Dronespace.at; ihre Missachtung ist der häufigste Grund für hohe Bußgelder.

4. Detaillierte Einordnung der technischen Klassen (C-Kennzeichnungen vs. Legacy)

Im Jahr 2026 ist die Kluft zwischen Drohnen mit Klassenkennzeichnung und älteren Luftfahrzeugen ohne Kennzeichnung (Legacy-Drohnen) erheblich und beeinflusst unmittelbar, wo Sie fliegen dürfen.

Klasse C0 (bis 249 g)

Zum Beispiel DJI Mini 4 Pro. Diese Klasse ist die "am wenigsten restriktive". Sie dürfen in der Nähe unbeteiligter Personen fliegen (jedoch nicht über Menschenansammlungen). In Deutschland und Österreich gelten jedoch weiterhin Pflichten zur Betreiberregistrierung und zum Versicherungsschutz.

Klasse C1 und C2 (bis 900 g / bis 4 kg)

Zum Beispiel DJI Air 3 oder Mavic 3 Pro. Diese Drohnen erfordern den Kompetenznachweis A1/A3 und bei C2 zusätzlich den Kompetenznachweis A2. Im Jahr 2026 sind diese Drohnen verpflichtend mit Remote ID ausgestattet, das Ihre Position und Ihre Registrierungsnummer überträgt.

Legacy-Drohnen (ohne Kennzeichnung, über 250 g)

Wenn Sie eine ältere Mavic Pro, eine Phantom oder selbst gebaute FPV-Drohnen besitzen, sind Sie EU-weit (und insbesondere im strengen Deutschland und Österreich) faktisch "auf" die Unterkategorie OPEN A3 "beschränkt".

Kein Flug in bebauten Gebieten: Sie müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten einhalten. Mit einer solchen Drohne können Sie im Jahr 2026 eine Burg in Österreich oder das historische Stadtzentrum in Tschechien aus kurzer Distanz nicht legal fotografieren.

5. FPV-Drohnen: Geschwindigkeit unter Beobachtung im Jahr 2026

FPV-Piloten bilden eine spezielle Community, die Behörden sowohl mit Respekt als auch mit Sorge betrachten. Der Betrieb mit Videobrille (Goggles) unterliegt strengen Regeln:

Visueller Beobachter (Spotter): In Tschechien, Deutschland und Österreich gilt ausnahmslos: Wenn Sie mit Videobrille fliegen, müssen Sie eine eingewiesene Person neben sich haben, die die Drohne und den umgebenden Verkehr (einschließlich Rettungs- und Polizeihubschrauber) in direktem Sichtkontakt (VLOS) beobachtet. Ohne Spotter ist der Flug in der Kategorie OPEN rechtswidrig.

Selbst gebaute Luftfahrzeuge und A3: Die meisten selbst gebauten 5"-Drohnen haben keine Klassenkennzeichnung. Das bedeutet, sie fallen in die Unterkategorie A3. Flüge in Parks oder zwischen Gebäuden ("bando") sind in dieser Unterkategorie in Österreich und Deutschland praktisch nicht möglich, ohne das Risiko eines Konflikts mit der Polizei einzugehen.

Wichtiger Hinweis für FPV-Piloten!

Unsere PDF-Leitfäden auf DronDelivery.eu enthalten ein eigenständiges Bonuskapitel dazu, wie FPV-Drohnen in diesen Ländern legal betrieben werden können und wie Sie typische Fallstricke vermeiden. Durch Anklicken öffnen Sie das Projekt DronDelivery.eu in einem neuen Fenster.

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6. Flugreisen und Umgang mit Akkus (LiPo)

Im Jahr 2026 sind die Regeln für den Transport von Lithium-Polymer-Akkus strenger als je zuvor. Als Drohnenpilot, der per Flugzeug nach Deutschland oder Österreich reist, müssen Sie Folgendes einhalten:

Nur Handgepäck: Akkus dürfen nicht in aufgegebenes Gepäck. Im Brandfall im Frachtraum können sie nicht gelöscht werden.

Ladezustand (SoC): Vorschriften verlangen, dass Akkus maximal auf 30% geladen sind.

Kontakt-Schutz: Jeder Akku muss so gesichert werden, dass Kurzschlüsse verhindert werden – z. B. durch Abkleben der Kontakte oder durch Aufbewahrung in der Originalverpackung. Wir empfehlen die Verwendung von LiPo Safe Bags.

7. Kontrollen, Sanktionen und Detektionstechnologien

Polizei und Behörden in Deutschland und Österreich verfügen über Technologien wie Aeroscope oder nationale Systeme zur Fernidentifikation. Diese Geräte erfassen das Signal zwischen Fernsteuerung und Drohne und zeigen der Polizei unmittelbar:

Die Position der Drohne und ihre aktuelle Höhe.

Die Position des Piloten (wo Sie mit der Fernsteuerung stehen).

Die Seriennummer der Drohne und die Registrierungsnummer des Betreibers (e-ID).

Sanktionen im Jahr 2026:

Österreich: Eine Geldstrafe für einen Flug in einem Schutzgebiet oder ohne Versicherung beginnt bei 500 EUR; bei schweren Verstößen (Gefährdung eines Hubschraubers) kann sie bis zu 22.000 EUR erreichen.

Deutschland: Das Überschreiten der Höhenbegrenzung von 120 m oder das Unterschreiten des 100-m-Abstands zu einer Autobahn wird im Verwaltungsverfahren verfolgt, mit Geldbußen typischerweise im Bereich von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro.

Tschechien: Die Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL) verfolgt Verstöße häufig auch anhand von Videos auf YouTube oder Instagram, in denen Piloten selbst Belege für Regelverstöße liefern (z. B. Flüge über Personen oder in Wolken).

8. FAQ: Die häufigsten Fragen von Piloten (SEO Power)

Darf ich nachts mit einer Drohne fliegen?

In Tschechien und in Österreich ja – vorausgesetzt, die Drohne ist mit einem grünen Blinklicht ausgerüstet, das vom Boden aus unabhängig sichtbar ist und die Orientierung der Drohne ermöglicht. In Deutschland sind die Regeln ähnlich, prüfen Sie jedoch stets die aktuellen geografischen Zonen in DIPUL, um festzustellen, ob eine nächtliche Einschränkung gilt (z. B. aufgrund von Vogelschutz).

Muss ich meine Registrierungsnummer an der Drohne anbringen?

Ja. Ihre Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID) muss sichtbar an der Drohne angebracht sein. Eine Registrierung in einem EASA-Mitgliedstaat (z. B. bei der Zivilluftfahrtbehörde in Tschechien) ist in der gesamten Union gültig, einschließlich Deutschland und Österreich.

Wie ist es mit dem Schutz der Privatsphäre?

Die EASA-Regeln betreffen die Flugsicherheit. Der Schutz der Privatsphäre wird national geregelt. In Deutschland ist das Filmen von Personen auf deren Grundstück ohne Einwilligung nicht zulässig. Wenn Ihre Drohne eine Kamera trägt, sind Sie aus rechtlicher Sicht ein „Verarbeiter personenbezogener Daten“ und müssen die DSGVO einhalten.

Was ist, wenn ich keine zertifizierte Drohne habe (Legacy)?

Sie fallen in die Unterkategorie A3. Sie müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Gebäuden und Personen einhalten. In der Praxis bedeutet das, dass Sie österreichische Burgen oder tschechische Sehenswürdigkeiten aus kurzer Distanz nicht legal aus der Luft fotografieren dürfen.

9. Warum den DronDelivery-PDF-Leitfaden dabei haben?

Das Internet ist voll von fragmentierten Informationen, die häufig veraltet oder widersprüchlich sind. Das Projekt DronDelivery.eu wurde geschaffen, um Piloten Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben. Unsere PDF-Handbücher sind keine mühsame Umschreibung von Gesetzestexten, sondern ein praxisorientierter Leitfaden für reale Bedingungen.

Was Sie im PDF finden und im Internet nicht:

Modellszenarien: "Darf ich an diesem Aussichtspunkt in den Alpen fliegen?" – Unsere JA/NEIN-Beispiele geben eine klare Antwort.

Kommunikationsvorlagen: Was Sie bei einer Kontrolle im Ausland sagen können, damit alles ruhig abläuft – auch wenn Sie kein Deutsch sprechen.

Aktualisierungen: Die Drohnenwelt verändert sich im Jahr 2026 schnell. Unsere Materialien sind stets aktuell.

Die Investition in hochwertige Informationen ist nur ein Bruchteil der Kosten einer möglichen Geldstrafe. Statt stundenlang zu suchen, haben Sie alles an einem Ort auf Ihrem Smartphone.

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10. Kurze Checkliste vor jedem Start

Registrierung: Ist die e-ID an der Drohne angebracht, und habe ich meinen Kompetenznachweis dabei?

Versicherung: Habe ich einen gültigen Nachweis, der die Deckungssummen für das jeweilige Land erfüllt (insbesondere Österreich)?

Offizielle Karte: Habe ich DroneMap.gov.cz, DIPUL oder Dronespace geprüft?

Unterkategorie des Fluges: Weiß ich, ob ich in A1 oder A3 fliege, und welche Abstände ich einhalten muss?

Spotter: Habe ich einen visuellen Beobachter neben mir, wenn ich FPV fliege?

Fazit: Fliegen im Jahr 2026 bedeutet Bewusstsein und Respekt

Drohnen geben uns eine unglaubliche Freiheit, die Welt aus einer neuen Perspektive zu sehen. Diese Freiheit steht in direktem Verhältnis zu unserer Verantwortung. Der Unterschied zwischen einer starken Aufnahme und beschlagnahmter Ausrüstung liegt in der Qualität Ihrer Flugvorbereitung. Fliegen Sie informiert, legal und mit Respekt vor den offiziellen Karten DroneMap.gov.cz, DIPUL und Dronespace.

Mit unseren Leitfäden auf DronDelivery.eu haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Flügel dort bleiben, wo sie hingehören – in der Luft.

Dieser Artikel ist Teil der Bildungsreihe von FPVVIDEO.cz und DronDelivery.eu. Eine Verbreitung ohne Zustimmung des Autors ist nicht gestattet.


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